Waermeplanung 040724

Bund erstattet Kommunen Kosten der Wärmeplanung

Heute wird das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 im Bundestag verabschiedet. Damit erhalten die Länder und Kommunen u.a. finanzielle Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung.

Bis zum 30.06.2026 müssen Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan erstellt haben.

Die Länder erhalten für die Kommunen 2024-2028 jährlich 100 Mio. Euro Bundesmittel für die Wärmeplanung im Rahmen einer geänderten Umsatzsteuerverteilung.

Die Kommunen in Thüringen werden hiervon insgesamt rund 12,5 Mio. Euro erhalten.

Laut Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes geht die Landesregierung entgegen der Berechnung des Bundes von einem Bedarf bei den Thüringer Kommunen bis 2028 von rund 20 Mio. Euro aus. Hinzu kommen Kosten für das notwendige Personal in den Gemeinden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Bundesmittel in voller Höhe direkt an die Kommunen weitergegeben werden.

In Thüringen allerdings fließen die Bundesmittel in den allgemeinen Haushalt und die Kommunen erhalten in diesem Jahr 7 Mio. € aus dem Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfsfonds" und ab 2025 eine Kostenerstattung aus dem Haushalt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. So besteht die Gefahr, dass die Finanzierung der Wärmeplanung zu Lasten der Förderung für Kommunen in den Bereichen Energie und Klimaschutz geht. Damit verpufft der Effekt, den die Unterstützung des Bundes bei der Finanzierung der Wärmeplanung haben soll.

Da es in diesem Zusammenhang viele offene Fragen gibt, lade ich gemeinsam mit dem energiepolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Jung am 6. August um 18.00 Uhr zum "Bürgerdialog Wärmewende - Zukunft des Heizens" nach Weimar-Süßenborn in das Bürgerhaus ein.